Bestimmungen für Listenhunde in Spanien und die Ausführung nach Deutschland
- Sven Gillert
- 13. Apr. 2024
- 2 Min. Lesezeit

Listenhunde, oft als gefährliche Hunde bezeichnet, sind in vielen Ländern Gegenstand spezifischer Gesetze und Vorschriften. In Spanien gibt es klare Bestimmungen, welche Hunderassen als Listenhunde eingestuft sind und welche Beschränkungen für deren Haltung gelten. Noch komplexer wird es, wenn solch ein Hund von Spanien nach Deutschland ausgeführt oder durch Frankreich transportiert werden soll, wo für einige Rassen sogar ein Einfuhrverbot besteht.
Listenhunde in Spanien
In Spanien sind bestimmte Hunderassen aufgrund ihres Potenzials für aggressives Verhalten als "potentiell gefährliche Hunde" (Perros Potencialmente Peligrosos - PPP) klassifiziert. Dazu zählen Rassen wie der Pit Bull Terrier, Rottweiler, American Staffordshire Terrier, Dogo Argentino, und einige andere. Besitzer solcher Hunde müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, wie das Bestehen eines psychotechnischen Tests, das Führen einer Haftpflichtversicherung und das Anlegen von Maulkorb und Leine in der Öffentlichkeit.
Rechtliche Anforderungen für die Ausführung nach Deutschland
Wer einen Listenhund aus Spanien nach Deutschland mitnehmen möchte, muss sich intensiv mit den deutschen Vorschriften auseinandersetzen. In Deutschland wird ebenfalls zwischen gefährlichen Hunden und anderen unterschieden, wobei die Regelungen je nach Bundesland variieren können. Generell ist eine Anmeldung des Hundes bei der zuständigen Gemeinde erforderlich, und es können bestimmte Auflagen wie Leinen- und Maulkorbpflicht gelten. Darüber hinaus ist es wichtig, dass der Hund durch einen EU-Heimtierausweis gekennzeichnet ist und über einen gültigen Tollwutimpfschutz verfügt.
Situation in Frankreich
Frankreich hat sehr strenge Regelungen bezüglich Listenhunden und verbietet die Einfuhr bestimmter Rassen wie American Staffordshire Terrier, Pit Bull Terrier und Rottweiler gänzlich. Dies bedeutet, dass die Durchreise mit einem solchen Hund durch Frankreich nicht möglich ist. Tierbesitzer müssen daher alternative Routen planen, wenn sie ihre Hunde zwischen Spanien und Deutschland transportieren wollen.
Fazit
Die Haltung und der Transport von Listenhunden in Spanien und Deutschland über Landesgrenzen hinweg erfordern eine sorgfältige Planung und Kenntnis der gesetzlichen Bestimmungen. Es ist unerlässlich, sich vorab genau zu informieren und alle notwendigen Maßnahmen zu treffen, um die Sicherheit aller Beteiligten zu gewährleisten und rechtliche Probleme zu vermeiden.
Wie sieht es denn aus, wenn ich einen Amstaff-Mischling und einen Pitbull-Mischling, die schon bei mir leben, von Deutschland/Schweiz nach Gran Canaria einführen möchte. Kann ich das bei einer möglichen Auswanderung nach GC überhaupt machen resp. sie mitnehmen? Habt ihr Erfahrungen dazu? Merci.